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Nach der Veröffenlichung im Bundesgesetzblatt ist nunmehr das 10. COVID-19-Gesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, dass Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement, der dafür mit 600.000 Euro dotiert wurde, für anerkannte Träger oder Freiwilligenorganisationen gemäß Freiwilligengesetz gewährt werden können, sofern sie im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-Krise stehen und der Sicherung des Freiwilligenengagementgs dienen. Als Vorgangsweise ist vorgesehen: Nach Befassung des Österreichischen Freiwilligenrats wird die angepasste Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Anerkennnungsfonds, deren Inkraftreten mit 1.6.2020 geplant ist, auf www.freiwilligenweb.at veröffentlicht. Anträge aus diesem 600.000€-Topf können jedoch ab sofort mittels Antragsformular (downloadbar auf http://www.freiwilligenweb.at/de/downloadentry/finanzielle-zuwendungen-a…) gestellt werden. Die eingegangenen Anträge werden in eine Sammelliste aufgenommen, geprüft und jene, die den Kriterien entsprechen, gesammelt in einer ersten Tranche im Juli zur Genehmigung vorgelegt. Anträge können jedoch auch danach noch eingebracht werden und werden solange berücksichtigt, solange Geld aus diesem Topf vorhanden ist.