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Der Nationalrat hat heute eine Änderung des Freiwilligengesetzes beschlossen. Demnach soll der bestehende Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement auch Anwendung auf Maßnahmen/Aktivitäten/Initiativen/Beiträge finden, die von Freiwilligenorganisationen und Trägern von Freiwilligendiensten gemäß Freiwilligengesetz zur Bewältigung der Covid19-Krise geleistet wurden oder als Unterstützung infolge covidbedingter Ausgaben zur Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeiten bzw. zur Verhinderung der Einstellung ihrer Tätigkeiten mangels finanzieller Mittel, insbesondere auch für das Freiwillige Sozialjahr, dienen.

Diese Maßnahme trägt massiv zur Stützung und Sicherung des Freiwilligenengagements in dieser Krisensituation bei. Durch die einmalige Mitteldotierung in Höhe von € 600.000.– aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds unterstützt und stärkt die öffentliche Hand dieses unverzichtbare Freiwilligenengagement. Die Behandlung dieses Gesetzesbeschlusses im Bundesrat, der 2. Kammer des Parlaments, ist für nächste Woche vorgesehen.

Die Gesetzesänderung tritt danach, nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

In der Folge wird für diese Unterstützungsmöglichkeit aus dem Anerkennungsfonds ein Antragsformular auf www.freiwilligenweb.at  zur Verfügung stehen.