Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zu den Inlandsfreiwilligendiensten. Zu diesen zählen das Freiwillige Sozialjahr sowie das Freiwillige Umweltschutzjahr. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jeweils im Freiwilligengesetz geregelt.

Freiwilliges Sozialjahr

Das Freiwillige Sozialjahr gehört zu den besonderen Formen des freiwilligen Engagements und kann ausschließlich im Inland absolviert werden. Ziele des FSJ sind insbesondere die Vertiefung von schulischer Vorbildung, das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle, die Persönlichkeitsentwicklung, die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale Berufsfelder, die Berufsorientierung, die Stärkung sozialer Kompetenzen und die Förderung des freiwilligen sozialen Engagements der Teilnehmenden.

Freiwilliges Umweltschutzjahr

Wie das Freiwillige Sozialjahr stellt das Freiwillige Umweltschutzjahr eine Sonderform des Freiwilligen Engagements im Inland dar. Seine Rechtsgrundlage hat das FUJ im dritten Abschnitt des Freiwilligengesetzes gefunden. Nach dessen Bestimmungen liegt der Fokus auf der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, der Berufsorientierung, der Stärkung der Kompetenzen im Umwelt- Natur- und Klimaschutzbereich und der Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmenden.