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Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement

Gesetz

Freiwilligengesetz (FreiwG)

Wichtige Inhalte des Gesetzes auf einen Blick

  • Förderungen von Freiwilligenorganisationen, einen Freiwilligenpass und einen alle fünf Jahre zu erstellenden Freiwilligenbericht, eine Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich, Freiwilligenzentren, einen Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich sowie das Freiwilligenweb (Abschnitt 1),
  • die Einrichtung eines Freiwilligen Sozialjahres, eines Freiwilligen Umweltschutzjahres, eines Gedenkdienstes, eines Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sowie die rechtliche Absicherung der Teilnehmenden (Abschnitte 2, 3 und 4),
  • die Einrichtung eines Österreichischen Freiwilligenrates (Abschnitt 5),
  • die Einrichtung eines Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement (Abschnitt 6).
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Umfang: 16 Seiten