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Sozialausschuss beschließt Verlängerung bestehender Regelungen im Freiwilligengesetz

Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde im Freiwilligengesetz die Möglichkeit eines außerordentlichen Freiwilligen Sozialjahres geschaffen, sowie auch Vorkehrung getroffen, dass Teilnehmende an einem Auslandsfreiwilligendienst aufgrund einer notwendigen vorzeitigen Rückkehr nach Österreich ihren Dienst im Inland fortsetzen können. Diese Maßnahmen waren bis 31.12.2020 begrenzt. Angesichts des Andauerns der Pandemie und im Hinblick auf eine Planungssicherheit beschloss der Sozialausschuss des Nationalrast am 11.2.2021 einstimmig eine Verlängerung dieser Maßnahmen bis 31. 8. 2021. Die Beschlussfassung der Gesetzesnovelle ist für die nächste Sitzung des Nationalrats vorgesehen.

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Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement

Änderung

655 der Beilagen XXVII. GP – Ausschussbericht NR – Gesetzestext 1 von 1 Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement

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Umfang: 2 Seiten