Richtlinie für Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds
Richtlinie
In Kraft: 1. Juni 2020
Der durch das Freiwilligengesetz eingeführte Anerkennungsfonds eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren. Freiwilliges Engagement hat in Österreich einen großen Stellenwert für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und ist neben dem Sozialstaat mit Rechtsansprüchen eine wichtige Säule unseres Gesellschaftssystems.
Umfang: 6 Seiten