Gemeinsame Bildungsstandards
Gem. § 8 Abs. 4 Z 2 Freiwilligengesetz erfahren die Teilnehmenden am Freiwilligen Sozialjahr eine professionelle pädagogische Betreuung und Begleitung im Ausmaß von zumindest 150 Stunden. Ein Qualitätssprung in diesem Bereich gelang 2024 im Rahmen einer Arbeitsgruppe, in der sich die neun anerkannten Trägerorganisationen auf ein Curriculum verständigten. Damit kann erstmals von gemeinsamen Standards im pädagogischen Bereich gesprochen werden, die das hohe Bildungsniveau sichern und abbilden. Seit dem Jahr 2025 erfolgt die pädagogische Betreuung und Begleitung aller Trägerorganisationen nach diesen Standards, die im Sinne der Transparenz zum Download zur Verfügung stehen. In Ausarbeitung ist außerdem ein gemeinsames E-Learning-Tool, welches ebenfalls allgemein abrufbar sein wird.