Eine Erfolgsgeschichte

Durch das am 1.6.2012 in Kraft getretene Freiwilligengesetz (FreiwG) erhielt das seit mehr als 50 Jahren bestehende Freiwillige Sozialjahr eine gesetzliche Grundlage. Mit Schaffung der Rahmenbedingungen ging auch eine Steigerung der Teilnehmer:innen am Freiwilligen Sozialjahr einher. Absolvierten vor 2012 jährlich zwischen 300 und 400 Freiwillige ein Freiwilliges Sozialjahr, erhöhte sich diese Zahl in den letzten Jahren stetig. 2023 waren etwa 1300 in der Regel junge Menschen in einem FSJ-Einsatz.

Es zeigt sich somit, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen einen solchen Freiwilligeneinsatz bei einem der sechs per Bescheid gemäß Freiwilligengesetz anerkannten Träger eines Freiwilligen Sozialjahres attraktiv machen.

Kennzeichen eines FSJ

Was versteht man unter dem Freiwilligen Sozialjahr?

Das Freiwillige Sozialjahr gehört zu den besonderen Formen des freiwilligen Engagements, ist im Interesse des Gemeinwohls und kann nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Es dient insbesondere der Vertiefung von schulischer Vorbildung, dem Kennenlernen der Tätigkeit in der Einsatzstelle, der Persönlichkeitsentwicklung, der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale Berufsfelder, der Berufsorientierung, der Stärkung sozialer Kompetenzen und der Förderung des freiwilligen sozialen Engagements der Teilnehmenden. Für Menschen, die sich sozial engagieren und gleichzeitig auch ihre persönliche Eignung für einen Sozialberuf überprüfen möchten, bietet das Freiwillige Sozialjahr die Möglichkeit, in einem geregelten und geschützten Rahmen konkrete Erfahrungen in der Sozialarbeit zu machen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Integraler Bestandteil des FSJ ist ein begleitendes pädagogisches Angebot für die Teilnehmenden.

Wer kann ein Freiwilliges Sozialjahr machen?

Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung auch bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres – einmalig ein Freiwilliges Sozialjahr bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle im Inland absolvieren (Ausbildungsverhältnis).

Was ist eine geeigneten Einsatzstelle?

Eine geeignete Einsatzstelle ist eine gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtung. Die aktuelle Liste mit den vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz anerkannten Trägern, die bundesweit rund 900 Einsatzstellen anbieten, finden Sie unten. Mögliche Einsatzbereiche sind: Rettungswesen, Sozial- und Behindertenhilfe, Betreuung alter Menschen, Betreuung von Drogenabhängigen, Betreuung gewaltbetroffener Menschen, Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen, Betreuung von Obdachlosen, Kinderbetreuung, Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senior:innen.

Wie lange dauert ein Freiwilliges Sozialjahr?

Ein Freiwilliges Sozialjahr dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten und kann grundsätzlich jeder Zeit begonnen werden. Aus praktischen Gründen, insbesondere um an den Turnus von Fachhochschulen und Universitäten anzuknüpfen, hat sich ein Beginn des Freiwilligen Sozialjahres vielfach mit September eingebürgert. Genauere Informationen über den jeweiligen Turnus erhalten Sie bei den jeweiligen Trägerorganisationen. Wird ein durchgehend mindestens zehn Monate dauernder Dienst bei einer von einem anerkennten Träger zugewiesenen Einsatzstelle geleistet, kann dieser auf den Zivildienst angerechnet werden.

Wenn Sie Interesse an einem Freiwilligen Sozialjahr gefunden haben, wenden Sie sich direkt an einen anerkannten Träger oder an die Fachreferentin bzw. den Fachreferenten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Übersicht der Leistungen

Versicherungsschutz gegen Geldleistungen

  • Sozialversicherungsrechtliche Absicherung und Beitragszahlung (Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung)
  • Im Krankheitsfall stehen aus der Krankenversicherung Sachleistungen zu
  • Keine Arbeitslosenversicherung, aber Rahmenfristerstreckung durch Freiwilliges Sozialjahr
  • Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
  • Taschengeld in Höhe von mindestens 75% und maximal 100% der Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
  • Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung werden von den Einsatzstellen unterschiedlich gehandhabt (keine rechtliche Verpflichtung)

Ausbildungsverhältnis und Betreuung

  • Persönliche Ansprechperson in der Einsatzstelle
  • Pädagogische Betreuung und Begleitung durch pädagogisch geschulte Kräfte im Ausmaß von mindestens 150 Stunden
  • Freistellung im Ausmaß von rund 2 Tagen/Monat unter Fortzahlung des Taschengeldes. Darüber hinaus kann eine Freistellung aus wichtigen persönlichen Gründen gewährt werden.
  • Teilnehmende dürfen nicht länger als 34 Wochenstunden tätig sein
  • Teilnehmenden, die nicht dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz 1987 unterliegen, ist in jeder Kalenderwochen eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 36 Stunden zu gewähren
  • Ausstellung eines Zertifikates nach Abschluss des Einsatzes

Trägerorganisationen

Freiwilliges Sozialjahr

TrägerorganisationAdressePLZOrtKontaktpersonE-MailWebsiteTelefon
Gedenkdienst - Verein für historisch-politische Bildungsarbeit und internationalen DialogMargaretenstraße 1661050WienBenjamin Kirchengastoffice@gedenkdienst.athttp://www.gedenkdienst.atGedenkdienst+43(1)5810490
CHICA ÖsterreichKrankenhausgasse 65280Braunau am Inn Bruno Plungerzentralamerika@yahoo.dehttp://www.chica-oesterreich.comSozialdienst+436504210108
CONCORDIA SozialprojekteHochstettergasse 61020Wien Christa Bognervolontariat@concordia.or.athttps://www.concordia.or.at/Sozialdienst+43(1)2128149
INTERSOL Verein zur Förderung INTERnationaler SOLidaritätStrubergasse 185020Salzburg Hans Ederoffice@intersol.athttp://www.intersol.atSozialdienst+43662874723
Österreichischer AuslandsdienstEsterhazygasse 11a/2-31060WienMarina Maierinfo@auslandsdienst.athttp://www.auslandsdienst.atGedenkdienst, Sozialdienst, Friedensdienst-
Internationale Freiwilligeneinsätze CÖ gGmbHBahnhofstraße 9, 2. OG6850DornbirnGeraldine Steineroffice@internationaler-freiwilligeneinsatz.athttp://www.internationaler-freiwilligeneinsatz.atSozialdienst, Friedensdienst+43676884204082
VOLONTARIAT bewegtRienößlgasse 16/2/31040WienHannah Plattinfo@volontariat.athttp://www.volontariat.atSozialdienst+436767666077
Verein zur Förderung freiwilliger sozialer DiensteJohannesgasse 16/11010WienMMag.a Elisabeth Mӑrcușoffice@fsj.athttp://www.fsj.atFSJ+4367687763927
Diakonie ÖsterreichSchwarzspanierstraße 131090WienMag. Zsoka Savanyozsoka.savanyo@diakonie.athttps://diakonie.atFSJ+43 1 4098001
SBOV Soziale Berufsorientierung Vorarlberg gemeinnützige GmbHWichnergasse 226800Feldkirch Elisabeth Geserinfo@sbov.athttp://www.sozialesjahr.atFSJ+43 664 8240141
Arbeiter-Samariter-Bund ÖsterreichsHollergasse 2-61150WienMag.a Christa Schmatzbergerfsj@samariterbund.nethttps://www.samariterbund.net/fsjFSJ+43 (0)1 89 145
Österreichisches Rotes Kreuz - Freiwilliges SozialjahrWiedner Hauptstraße 321040WienMag.a Leonie Rosnerrecht@roteskreuz.athttps://www.roteskreuz.at/mitmachen/mitarbeit/freiwilliges-sozialjahr/FSJ+43(1)58900417
Verein Jugend-Umwelt-PlattformSpittelauer Lände 51090Wien Christina Schatzl-Gruberchristina.schatzl-gruber@jugendumwelt.athttp://www.jugendumwelt.atFUJ+43(1)313042012
Grenzenlos - Interkultureller AustauschLatschkagasse 1/41090WienMag.a Sara Paredesicye@grenzenlos.or.athttp://www.volunteering.atSozialdienst+43(1)3157637
Fonds Soziales Wien Bildungszentrum Erdbergstraße 200, Stiege 2/2. Stock1030WienConstance Hankefsj-bz@fsw.athttps://www.bildungszentrum-wien.at/fsjFSJ05 05 379
Hilfe die ankommtFabriksgasse 192340MödlingHans-Peter Sauttersozialdienst@hilfedieankommt.athttp://www.hilfedieankommt.at/solzialdienstSozialdienst+436764490364

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Trägerorganisationen – Inland

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Liste der anerkannten Träger eines Freiwilligen Sozialjahres

Nicht auf Gewinn orientierte juristische Personen privaten Rechts sind auf Antrag mit Bescheid des/der Bundesministers/Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als Träger des Freiwilligen Sozialjahres anzuerkennen.

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Umfang: 1 Seite