Der Friedensdienst – Leisten Sie wertvolle Beiträge zur Friedenssicherung!

Mit Inkrafttreten des Freiwilligengesetzes im Jahr 2012 wurden die unterschiedlichen Strukturen der bestehenden Auslandsfreiwilligendienste, also auch jener des Friedensdienstes, unter einem rechtlichen Dach zusammengeführt. Neben wesentlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Verbesserung der sozialen Absicherung von Freiwilligendiensten führte die Zusammenlegung der Regelungen im Freiwilligengesetz zu spürbaren Verwaltungsvereinfachungen, zudem brachte das Gesetz gleiche Rahmenbedingungen für teilnehmende Frauen und Männer.

Modalitäten

Da es sich auch beim Friedensdienst um ein Ausbildungsverhältnis handelt, sind für die Teilnehmenden mindestens 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen. Spezielle Ziele des Friedensdienstes im Ausland sind Beiträge zur Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten eines Landes.

Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung auch bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres – einmalig einen Friedensdienst bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren. Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und, sofern sie nicht älter als 24 Jahresind, grundsätzlich auch auf die Familienbeihilfe. Personen, die einen 10 Monate dauernden Friedensdienst abgeleistet haben, werden nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen.

Einsatzstellen

Geeignete Einsatzstellen des Friedensdienstes im Ausland, und zwar Einrichtungen zur Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten werden vom:von der Bundesminister:in für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem:der Bundesminister:in für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt. Der Friedensdienst kann nur an Einsatzstellen im Ausland abgeleistet werden.

Mögliche Einsatzbereiche sind: Bildungs- und Aufklärungsarbeit, wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen, Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur.

Dauer & Auswahlverfahren

Ein Friedensdienst dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten und kann grundsätzlich jeder Zeit begonnen werden. Aus praktischen Gründen, insbesondere um an den Turnus von Fachhochschulen und Universitäten anzuknüpfen, hat sich ein Beginn des Friedensdienstes mit September eingebürgert. Genauere Informationenund Abweichungen vom üblichen Turnus erhalten Sie bei den Trägerorganisationen.

Das Auswahlverfahren – sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die Dauer – liegt in der alleinigen Verantwortung der Träger eines Auslandsfreiwilligendienstes; so liegt z.B. die Mindestdauer für das Auswahlverfahren beim Verein „Österreichischer Auslandsdienst“ bei rd. einem Jahr (unter Umständen auch noch länger). Bei Interesse an einem Freiwilligendienst im Ausland empfiehlt es sich daher zeitgerecht mit dem Träger Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen, um die Modalitäten abzuklären (die jeweiligen Websites der Träger sind bei deren Kontaktdaten verlinkt).

Kontakt

Personen, die sich für einen Friedensdienst im Ausland interessieren, wenden sich direkt an eine der anerkannten Trägerorganisationen (siehe Auflistung unten). Für allgemeine Fragen oder Rechtsauskünfte stehen die Fachreferentinnen bzw. Fachreferenten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung.

Mag. Thomas Steinböck
+43 1 711 00 866590
thomas.steinboeck@sozialministerium.at

Mag.a Helene Feldner, BA
+43 1 71100 866522
helene.feldner@sozialministerium.at

Welche Leistungen erhalten die Teilnehmer:innen?

Gesetzliche Mindestanforderungen

Bevor Sie ins Ausland gehen, sollten Sie mit der jeweiligen Trägerorganisation abklären, ob Ihre Erwartungen mit dem Einsatz übereinstimmen und welche Pflichten und Rechte Sie haben. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Mindestanforderungen:

  • Sozialversicherungsrechtliche Absicherung und Beitragszahlung (Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung)
  • Im Krankheitsfall stehen aus der Krankenversicherung Sachleistungen zu
  • Keine Arbeitslosenversicherung, aber Rahmenfristerstreckung durch Freiwilliges Sozialjahr
  • Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
  • Taschengeld in Höhe von mindestens 10% und maximal 100% der Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
  • Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung werden von den Einsatzstellen unterschiedlich gehandhabt (keine rechtliche Verpflichtung)
  • Persönliche Ansprechperson in der Einsatzstelle
  • Pädagogische Betreuung und Begleitung durch pädagogisch geschulte Kräfte im Ausmaß von mindestens 150 Stunden
  • Freistellung im Ausmaß von rund 2 Tagen/Monat unter Fortzahlung des Taschengeldes. Darüber hinaus kann eine Freistellung aus wichtigen persönlichen Gründen gewährt werden.
  • Teilnehmende dürfen nicht länger als 34 Wochenstunden tätig sein
  • Ausstellung eines Zertifikates nach Abschluss des Einsatzes
  • Erforderlichenfalls eine Zusatzkrankenversicherung und eine Auslandsreiseversicherung

Trägerorganisationen für Friedensdienst im Ausland

Name (Titel) Adresse Kontakt Website
Internationale Freiwilligeneinsätze CÖ gGmbH
Internationale Freiwilligeneinsätze CÖ gGmbH
Caritascenter
Bahnhofstraße 9, 2. OG
6850
Dornbirn

Geraldine Steiner

+43 676 88420 4082

Website
Österreichischer Auslandsdienst
Österreichischer Auslandsdienst
Esterházygasse 11a/2-3
1060
Wien

Marina Maier

Website