Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement
Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) ein Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet. Dieses Instrument eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit, Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren. Aus dem Fonds können unter Berücksichtigung der Richtlinie finanzielle Zuwendungen für innovative Maßnahmen und besondere Aktivitäten oder Initivativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich erfolgen. Finanzielle Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement werden nach Maßgabe der Fondsmittel in Form von Geldleistungen gewährt.
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Anerkennungsfonds ist beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einzubringen. Zuwendungen erhalten können natürliche oder juristische Personen.
Natürliche Personen können bei Vorliegen aller im Gesetz festgeschriebenen Voraussetzungen Zuwendungen in der Höhe von maximal € 1.000,00 erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal € 30.000,00. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ziel des Anerkennungsfonds ist es, das hohe Niveau des freiwilligen Engagements in Österreich aufrechtzuerhalten und zu unterstützen.
Verfahren auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement ist entweder postalisch beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung für seniorenpolitische Grundsatzfragen und Freiwilligenangelegenheiten, Stubenring 1, 1010 Wien oder per E-Mail an freiwilligenweb@sozialministerium.at mittels Antragsformular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement“ (siehe unten) unter Anschluss der dort angeführten erforderlichen Begründungen und Nachweise einzubringen. Die Anträge sind gebührenfrei und an kein weiteres Formerfordernis gebunden. Die Entscheidung über einen Antrag um Gewährung einer Zuwendung obliegt dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Bei Fragen stehen Ihnen Herr Joachim Helcmanovsky und Frau Alexandra Fiedler gerne unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Joachim Helcmanovsky
Tel.: +43 1 711 00-866591
Mail: joachim.helcmanovsky@sozialministerium.at
Alexandra Fiedler
Tel.: + 43 1 711 00-863290
Mail: alexandra.fiedler@sozialministerium.at
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement gemäß Abschnitt 6 des Freiwilligengesetzes (FreiwG)
Freiwilliges Engagement kann auch finanziell unterstützt werden
Nicht jede:r hat die Zeit, sich freiwillig zu engagieren. Mit dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement gibt es die Möglichkeit, trotzdem einen wirksamen Beitrag für freiwilliges Engagement zu leisten. Mit einer Spende für den Anerkennungsfonds fördern Sie freiwilliges Engagement – und sind aktiver Teil der Freiwilligenfamilie Österreichs. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.
Spenden können erfolgen an:
Anerkennungsfonds FreiwG
BIC: BAWAATWW
IBAN: AT29 6000 0000 9601 0035
Als kleines Dankeschön für Ihre Spende wird Ihr Name auf www.freiwilligenweb.at veröffentlicht. Denn Ihre Unterstützung ist ein wichtiger Beitrag für eine starke und lebendige Freiwilligenkultur im Land. Davon profitiert ganz Österreich.